Der Löwenanteil

Wissen · bKV-Freigrenze 50 €

Betriebliche Krankenversicherung: die 50-€-Freigrenze

Eine betriebliche Krankenversicherung als Sachbezug ist bis 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Aber Vorsicht: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Was eine bKV ist

Bei einer betrieblichen Krankenversicherung zahlst du als Arbeitgeber für deine Leute einen Zusatzschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist ein Extra, das deine Leute im Alltag merken können.

Die 50-€-Grenze

Als Sachbezug ist eine betriebliche Krankenversicherung bis 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei. Bleibst du darunter, kommt der Beitrag vollständig als Leistung bei deinen Leuten an, ohne Abzüge auf ihrer Gehaltsabrechnung.

Freigrenze heißt: alles oder nichts

Hier liegt die Falle. Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei einem Freibetrag wäre nur der Teil darüber steuerpflichtig. Bei einer Freigrenze gilt: Ein Euro darüber, und alles ist steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro.

Deshalb lohnt es sich, vorher zu rechnen, bevor du einen Baustein dazunimmst oder weitere Sachbezüge gewährst.

Für wen das interessant ist

Gerade bei Personaldienstleistern und Betrieben mit hoher Fluktuation rechnen sich bKV und Betriebsrente vor allem beim Stammpersonal: Disponenten, Verwaltung, Langzeitkräfte. Bei sehr kurzer Betriebszugehörigkeit frisst die Fluktuation den Nutzen.

Was du jetzt tun kannst

Schau, welche Sachbezüge in deinem Betrieb schon laufen. Im Check rechnen wir durch, ob eine bKV unter die Grenze passt und für wen sie sich lohnt.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Betrag ist eine bKV steuerfrei?

Als Sachbezug bis 50 € im Monat steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).

Was passiert, wenn ich über 50 € liege?

Die 50 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegst du auch nur einen Euro darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der eine Euro.

Für wen lohnt sich eine bKV besonders?

In der Zeitarbeit vor allem beim Stammpersonal wie Disponenten, Verwaltung und Langzeitkräften. Bei kurzer Betriebszugehörigkeit frisst die Fluktuation den Nutzen.

Deine Zahlen in 20 Minuten

Was das für deinen Betrieb heißt, rechnen wir per Video mit deinen Zahlen durch. Ein Angebot bekommst du nur, wenn du es willst.

Schreib mir „CHECK“ auf InstagramOder per Mail an hallo@derloewenanteil.de

Stand: 29.10.2026. § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG (Freigrenze für Sachbezüge). Keine Steuerberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Hinweis zu meiner TätigkeitIch bin für die Allianz-Agentur Böttger & Reimann-Kehrer OHG in Braunschweig tätig. Die Gesellschafter der Agentur sind gebundene Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 GewO und vermitteln ausschließlich für die Allianz. Erstinformation und Registernummern: vertretung.allianz.de/mbr.ohg/impressum