Wissen · Rechtsanspruch + 15 %
Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und der 15-%-Zuschuss
Jeder Mitarbeiter darf Gehalt in eine Betriebsrente umwandeln. Tut er das, legst du als Arbeitgeber 15 % dazu, soweit du dabei Sozialabgaben sparst. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen.
Der Rechtsanspruch
Jeder Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Das heißt: Er kann verlangen, dass ein Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente fließt. Als Chef kannst du das nicht einfach ablehnen. Du kannst aber mitgestalten, wie es in deinem Betrieb organisiert wird.
Der 15-%-Zuschuss
Wandelt ein Mitarbeiter Gehalt um, sparst du als Arbeitgeber auf diesen Teil in der Regel Sozialabgaben. Deshalb ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % Pflicht, soweit du Sozialabgaben sparst. Wer das übersieht, hat später eine offene Baustelle im Lohnlauf.
Achtung bei Tarifverträgen
Der 15-%-Zuschuss ist tarifdispositiv. Ein Tarifvertrag kann davon abweichen, auch ein älterer. Das hat das Bundesarbeitsgericht im August 2024 bestätigt. Gilt in deinem Betrieb ein Tarifvertrag, lohnt der Blick hinein, bevor du den Zuschuss pauschal zahlst oder pauschal weglässt.
Warum das ein Bindungsthema ist
Eine Betriebsrente kann für Mitarbeiter ein Grund sein, zu bleiben. Wenn du die Regeln kennst und sie aktiv anbietest, statt nur auf Nachfrage zu reagieren, wird aus einer Pflicht ein Argument im Wettbewerb um gute Leute. Ab 2027 kommt die höhere Förderung für arbeitgeberfinanzierte Beiträge dazu.
Was du jetzt tun kannst
Prüf, ob in deinem Betrieb schon jemand Gehalt umwandelt, ob der Zuschuss läuft und ob ein Tarifvertrag gilt. Genau diese drei Punkte gehen wir im 20-Minuten-Check durch.
Häufige Fragen
Muss ich einem Mitarbeiter eine Betriebsrente anbieten?
Jeder Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Er kann also verlangen, dass ein Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente fließt.
Muss ich bei Entgeltumwandlung etwas dazuzahlen?
Ja. Wandeln Mitarbeiter Gehalt um, ist ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % Pflicht, soweit du Sozialabgaben sparst.
Gilt der 15-%-Zuschuss immer?
Nein. Er ist tarifdispositiv: Ein Tarifvertrag kann davon abweichen, auch ein älterer (BAG, 08/2024). Was dein Tarifwerk regelt, sollte man im Einzelfall prüfen.
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Stand: 29.10.2026. Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss: § 1a BetrAVG, § 1a Abs. 1a BetrAVG; Tarifdispositivität: § 19 Abs. 1 BetrAVG, BAG 3 AZR 285/23. Keine Rechtsberatung. Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.